Die Gesuchstellerinnen brachten zusätzlich zum Gesuch in der Massnahmereplik in sehr allgemeiner Weise vor, solange sich die Gesuchsgegnerinnen weigern würden, eine klare schriftliche Vertragsgrundlage betreffend das Flugfeld Altenrhein zu schaffen, müsse AUA davon ausgehen, dass die Gesuchsgegnerinnen nach ihren Vertragskündigungen vom Oktober 2010 weiterhin das Ziel einer kurz- bis mittelfristigen Aussperrung von AUA vom Flugfeld Altenrhein verfolgen würden. Dabei reichten sie neu ein E-Mail der Gesuchsgegnerinnen vom 16. März 2011, mithin mit Datum vor Einreichung des Gesuchs vom 25. März 2011, ein, mit welchem diese eine