2. Die Gesuchstellerinnen brachten zusätzlich zum Gesuch in der Massnahmereplik in sehr allgemeiner Weise vor, solange sich die Gesuchsgegnerinnen weigern würden, eine klare schriftliche Vertragsgrundlage betreffend das Flugfeld Altenrhein zu schaffen, müsse AUA davon ausgehen, dass die Gesuchsgegnerinnen nach ihren Vertragskündigungen vom Oktober 2010 weiterhin das Ziel einer kurz- bis mittelfristigen Aussperrung von AUA vom Flugfeld Altenrhein verfolgen würden.