Dabei verwiesen sie insbesondere in der nach Beginn des Sommerfahrplans eingereichten Gesuchsantwort darauf hin, dass der Flugbetrieb und das Check-In für die Passagiere der AUA zufriedenstellend funktionieren würden. Sie führten − zumindest vorerst − glaubhaft aus, dass nicht zwei frühe Flugverbindungen nach Wien gleichzeitig in Altenrhein abgefertigt werden könnten, womit die zeitliche Staffelung der Abflug- und Check-In Zeiten gerechtfertigt sei. Insgesamt haben somit die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte