sie im Übrigen noch in Vertragsverhandlungen stehen würden. Die Gesuchsgegnerinnen legten nun in der Gesuchsantwort vorerst hinreichend glaubhaft dar, dass sie bereit waren und auch in Zukunft sind, das Check-In für die AUA entsprechend den bisherigen Vereinbarungen in sachgerechter Weise durchzuführen. Dabei verwiesen sie insbesondere in der nach Beginn des Sommerfahrplans eingereichten Gesuchsantwort darauf hin, dass der Flugbetrieb und das Check-In für die Passagiere der AUA zufriedenstellend funktionieren würden.