c) In Ziff. 2 des Rechtsbegehrens verlangen die Gesuchstellerinnen unter anderem, es sei den Gesuchsgegnerinnen zu befehlen, "jegliche unlauteren Wettbewerbshandlungen zum Nachteil der Gesuchstellerinnen zu unterlassen". Ein solches Rechtsbegehren ist nicht hinreichend bestimmt, da es die zu verbietenden © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte