221 N 28). Bei Unterlassungsklagen oder Klagen auf ein positives Tun kann schwierig sein, zu umschreiben, was verboten werden soll, da es noch nicht erfolgt ist oder noch nicht wiederholt wurde. Aber auch in diesem Fall hat das Rechtsbegehren bestimmt zu sein, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte