Die Gesuchstellerinnen weisen zu Recht darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen der Parteien verschiedene Einzelverträge zwischen den einzelnen Parteien auf jeder Seite unterzeichnet wurden (Massnahmereplik Rz 67). Wie die Gesuchstellerinnen vorerst glaubhaft darlegen, stand auf der einen Seite die AUA und auf der anderen Seite das Flugfeld Altenrhein. In den nachfolgenden Ausführungen wird zwischen den einzelnen Parteien jeder Seite nur zu unterscheiden sein, wenn dies auf Grund der Rechtsbegehren der Gesuchstellerinnen notwendig erscheint oder wenn entsprechende Einwände seitens der Gesuchsgegnerinnen erfolgt sind.