Schwestergesellschaft Swiss International Airlines werktäglich 8 Rotationen (je 4 durch AUA bzw. Swiss) anbiete, wobei der erste Flug ab Zürich nach Wien um 07.10 Uhr starte. Sie wiesen ferner auf die Benützungsvereinbarung (kläg.act. 12) hin, gemäss welcher die Gesuchsgegnerinnen ein vorsorgliches Massnahmebegehren unterbreiten könnten, wonach AUA zu verpflichten sei, bis und mit Ende 2015 zu nicht diskriminierenden Konditionen mindestens 20 Bewegungen anzubieten (Gesuchsantwort S. 9ff.). Die Gesuchsgegnerinnen wandten ein, den Rechtsbegehren Ziff.