Damit sei den Gesuchsgegnerinnen ein wesentlicher Teil des Umsatzes weggenommen worden, ohne dass Kostenersparnisse resultiert hätten (Gesuchsantwort S. 6f.). Die Gesuchsgegnerinnen bestritten, dass die Gesuchsgegnerin 1 in Bezug auf das Flugfeld Altenrhein eine marktbeherrschende Stellung innehabe, nachdem die Gesuchsgegnerinnen seit jeher nur die Verbindung nach Wien flugplanmässig hätten anbieten können, und zwar genau mit so viel Rotationen, wie die AUA selbst für richtig befunden habe. Insbesondere habe die AUA die Alternative des Flughafens Zürich-Kloten, ab dem sie in Code Sharing mit der