5. Mit Gesuchsantwort vom 8. April 2011 beantragten die Gesuchsgegnerinnen, es sei auf die Rechtsbegehren 1 und 2 gemäss Gesuch nicht einzutreten, eventualiter seien diese kostenfällig abzuweisen. Sie wiesen insbesondere darauf hin, dass die einzige Linienverbindung des Flugplatzes Altenrhein seit Jahrzenten die Verbindung nach Wien sei, die bis Ende Winterflugplan 2010/11 ausschliesslich von der AUA bedient worden sei, anfänglich mit 5 werktäglichen Rotationen, dann mit 4, ab Sommer 2010 nur noch mit 3 Rotationen. Damit sei den Gesuchsgegnerinnen ein wesentlicher Teil des Umsatzes weggenommen worden, ohne dass Kostenersparnisse resultiert hätten (Gesuchsantwort S. 6f.).