Sie hätten ab Mai 2010 mehrfach tatsachenwidrig behauptet, die AUA stelle den Betrieb der Linie Altenrhein - Wien per Ende März 2011 ein. In herabsetzender Weise hätten sie ausgeführt, die AUA würde die höheren Gebühren seit langem auf den Kunden überwälzen, ohne sie an die Flughafenbetreiberin abzugeben. Die Gesuchsgegnerinnen würden gegen Art. 2 UWG verstossen, indem sie die AUA- Werbung (Poster, Werbesteher etc.) auf dem Flughafengelände entfernt und diese Werbemittel durch Werbemittel der People's AirGroup ersetzt hätten. Ferner würden systematisch AUA-Passagiere für die People's AirGroup durch das Check-In Personal des Flughafens und Mitarbeiter der AUA abgeworben (Gesuch Rz 71ff.).