Altenrhein zu benützen, oder welche darauf ausgerichtet sind, Mitarbeiter oder Kunden der Gesuchstellerinnen planmässig oder mittels unwahrer Angaben zu Gunsten der Gesuchsgegnerinnen abzuwerben. Die Gesuchstellerinnen hielten in dem drei Tage vor Beginn des Sommerflugplans ab 28. März 2011 eingereichten Gesuch fest, sie hätten © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte