38). Mit Schreiben vom 21. März 2011 forderte die Gesuchstellerin 1 die Gesuchsgegnerinnen auf, das entsprechend der getroffenen Vereinbarungen ergänzte 2008 SGHA umgehend unterzeichnet zu retournieren (kläg.act. 39), worauf die Gesuchsgegnerinnen am 23. März 2011 festhielten, die einzige Linienverbindung Altenrhein - Wien sei "offensichtliche Grundlage der völligen Abhängigkeit unseres Kleinbetriebs vom Tun und Lassen des existenznotwendigen Kunden" gewesen. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen der Benützungsvereinbarung und dem Ground Handling Agreement. Richtig sei nur, "dass am 25.02.2011 entsprechende Dienstleistungen in Aussicht gestellt wurden; weiter