nachfolgend 2008 SGHA) und hielt fest, er habe die Preise noch nicht eingesetzt, da allenfalls noch über eine Reduktion verhandelt werden könne (kläg.act. 33). An einer Sitzung vom 14. März 2011 hielten die Gesuchsgegnerinnen fest, dass eine Reduktion nicht in Frage komme (kläg.act. 35). Es blieb deshalb beim mündlich Vereinbarten (Gesuch Rz 46). Damit stand für die Gesuchstellerinnen fest, dass sie den Betrieb der Linie Altenrhein - Wien gemäss Sommerfahrplan 2011 ab 28. März 2011 fortsetzen konnten (Gesuch Rz 47; Gesuchsantwort S. 26 unten).