Gemäss dem Besprechungsprotokoll vom 25. Februar 2011 erklärte sich die AUA grundsätzlich mit den um 40% erhöhten Ground Handling Gebühren einverstanden, wobei die Parteien vorsahen, dass im Rahmen des Abschlusses des schriftlichen Vertrages allenfalls noch eine Reduktion gewährt werden könne (kläg.act. 32). Mit E-Mail vom 9. März 2011 sandte die AUA N. von den Gesuchsgegnerinnen den Vertrag in der aktuellen Form des Standard Ground Handling Agreement der IATA 2008 (kläg.act. 34; nachfolgend 2008 SGHA) und hielt fest, er habe die Preise noch nicht eingesetzt, da allenfalls noch über eine Reduktion verhandelt werden könne (kläg.act. 33).