ab 28. März 2011 neu verhandeln und vereinbaren. Gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Gesuchstellerinnen ergaben sich dabei insbesondere Differenzen zwischen den Parteien in Bezug auf die um 40% erhöhten Gebühren für das Ground Handling und in Bezug auf die Beanspruchung der morgendlichen Abflugzeit in Altenrhein um 06.30 Uhr durch die AUA. Gemäss dem Besprechungsprotokoll vom 25. Februar 2011 erklärte sich die AUA grundsätzlich mit den um 40% erhöhten Ground Handling Gebühren einverstanden, wobei die Parteien vorsahen, dass im Rahmen des Abschlusses des schriftlichen Vertrages allenfalls noch eine Reduktion gewährt werden könne (kläg.act.