Erhöhung der Handling Gebühren). Mit Schreiben vom 17. Januar 2011 anerkannten die Gesuchsgegnerinnen die 5-jährige Kündigungsfrist der Benützungsvereinbarung/ Nachtrag I (kläg.act. 8, 12) und hielten fest, dass diese beiden Verträge per 31. Dezember 2015 gekündigt seien (kläg.act. 31 Ziff. 1.1). c) Die 5-jährige Kündigungsfrist betraf aber nicht das 1998 SGHA, weil dieses eine 60-tägige Kündigungsfrist vorsieht (kläg.act. 13 Art. 11.4). Wenn die AUA weiterhin Flüge ab Altenrhein anbieten wollte, musste sie die Konditionen des Ground Handlings © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte