Im Mai 2010 hätten die Gesuchsgegnerinnen ihr völlig überraschend mitgeteilt, dass sie die Gebühren für die Bodenabfertigung per 1. August 2010 um 40% erhöhen würden. Die Gesuchstellerin 1 hielt fest, dass es keine Einigung zwischen AUA und dem Flughafen Altenrhein über eine mögliche Kooperation gebe, und AUA beabsichtige, die Strecke Altenrhein - Wien, solange es wirtschaftlich für AUA sinnvoll ist, weiter zu bedienen. Sie machte die Gesuchsgegnerinnen auf die 5-jährige Kündigungsfrist gemäss der Benützungsvereinbarung und Nachtrag I (kläg.act. 8 und 12) aufmerksam (kläg.act.