Die Kündigung der entsprechenden Verträge teilten die Gesuchsgegnerinnen der Gesuchstellerin 1 mit Schreiben vom 18. Oktober 2010 mit (kläg.act. 20). Die Gesuchstellerin 1 beantwortete das Schreiben den Gesuchsgegnerinnen vom 18. Oktober mit Schreiben vom 21. Oktober 2010 und hielt fest, dass die AUA 2010 ihr Angebot auf der Strecke Altenrhein - Wien geringfügig reduziert habe, da angesichts der Konkurrenz durch die Flughäfen Friedrichshafen und Zürich die Nachfrage am Flughafen Altenrhein geschrumpft sei. Im Mai 2010 hätten die Gesuchsgegnerinnen ihr völlig überraschend mitgeteilt, dass sie die Gebühren für die Bodenabfertigung per 1. August 2010 um 40% erhöhen würden.