Am 27. Februar / 19. Mai 2003 unterzeichneten die AUA (für die Gesuchstellerinnen 1 - 3 und die F. GmbH und die Gesuchsgegnerin 1 das Standard Ground Handling Agreement, bestehend aus dem von der IATA [International Air Transport Association]) entworfenen Vertragsinhalt sowie den Anpassungen und Änderungen der Parteien im ANNEX B1.0 (kläg.act. 13; nachfolgend 1998 SGHA). Dabei wurde die Benützungsvereinbarung nicht aufgehoben. Die Parteien hatten aber neu die von der Gesuchsgegnerin 1 zu erbringenden Dienstleistungen des Ground Handling (kläg.act. 8 Ziff. 1.3) detailliert im 1998 SGHA umschrieben. Neben der Benützungsvereinbarung (kläg.act. 8) und dem 1998 SGHA (kläg.act.