Bis 27. März 2011 betrieben die Gesuchstellerinnen in Alleinstellung die Fluglinie Altenrhein - Wien. Im August 2010 hatten die Gesuchsgegnerinnen eine eigene Fluggesellschaft gegründet, indem sie die Gesellschaft K. GmbH (mit Sitz in B.) in L. mit Sitz in M. umfirmierten, wobei als Zweck der neuen Gesellschaft die Führung internationaler Luftverkehrsbetriebe aller Art, überwiegend mit Abflug und Ankunftsflughafen Altenrhein, eingetragen ist. Alleinige Gesellschafterin dieser österreichischen Fluggesellschaft ist die Gesuchsgegnerin 2. Seit 27. Januar 2011 unterhält sie eine Zweigniederlassung in Altenrhein (kläg.act.