Wie die Gesuchsgegnerin 1 hat auch die I. AG (kläg.act. 6; bekl.act. C, D; Gesuchsgegnerin 2) ihren Sitz in H. Gemäss unbestrittenen Angaben der Gesuchsgegnerinnen handelt es sich bei der Gesuchsgegnerin 1 um die Betriebsgesellschaft und bei der Gesuchsgegnerin 2 um die Infrastrukturgesellschaft, die wirtschaftlich vollständig beherrscht werden von J., Alleinaktionär und Delegierter des Verwaltungsrats beider Gesellschaften (vgl. Gesuchsantwort S. 6).