Gesuchsgegnerin 1) und die F. GmbH hatten am 4. Juli 1991 eine sogenannte Benützungsvereinbarung unterzeichnet (kläg.act. 8). Im Zuge einer Fusion ist die F. GmbH 2002 in der Gesuchstellerin 3 aufgegangen (kläg.act. 9, 10). Als Gruppe bedient die AUA die Linie © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte