1. Die A. AG (recte: GmbH; kläg.act. 3; Gesuchstellerin 2) mit Sitz in B. und die C. GmbH (kläg.act. 4; Gesuchstellerin 3) mit Sitz in C. sind Töchter der E. AG (kläg.act. 2; Gesuchstellerin 1) mit Sitz in B., der Muttergesellschaft der Austrian Airlines Gruppe (nachfolgend AUA). Im Jahr 1988 bewilligte der Bund die Konzessionierung für Linienflüge vom Flugplatz Altenrhein nach Wien, die von der F. GmbH durchgeführt wurden. Die G. AG mit Sitz in der Gemeinde H. (kläg.act. 5; Gesuchsgegnerin 1) und die F. GmbH hatten am 4. Juli 1991 eine sogenannte Benützungsvereinbarung unterzeichnet (kläg.act.