weiterhin für die Dauer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens zu den neu vereinbarten Konditionen (40% höheren Gebühren) bzw., falls die Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 gegenüber einem dieselbe Flugverbindung betreibenden Konkurrenzunternehmen dieselben Dienstleistungen zu günstigeren Konditionen erbringen, zu nicht-diskriminierenden Konditionen zu erbringen. Ferner sei der Gesuchsgegnerin 2 zu befehlen, jegliches die Gesuchstellerinnen diskriminierendes Verhalten zu Gunsten eines dieselbe Flugverbindung betreibenden Konkurrenzunternehmens zu unterlassen, insbesondere im Check-In-Bereich sicherzustellen, dass die Passagiere der Gesuchstellerinnen innerhalb der gleichen