Die Eingabe ist den Gesuchstellerinnen zur Vernehmlassung zuzustellen. Nach Eingang der Stellungnahme wird über das Schicksal der superprovisorischen Massnahmen neu zu entscheiden sei, wobei bis dahin wohl die bundesgerichtlichen Erwägungen dazu berücksichtigt werden können. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/7