Vita anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben, zu exportieren oder sonstwie in Verkehr zu bringen (Ziffer 1 des Gesuchs vom 6. Januar 2011), abgewiesen wird. Dementsprechend wurde das am 10. Januar 2011 superprovisorisch angeordnete diesbezügliche Verbot aufgehoben. In weitgehender Bestätigung von Ziffer 2 der superprovisorischen Verfügung vom 10. Januar 2011 blieb der Gesuchsgegnerin 1 jedoch weiterhin vorsorglich untersagt, unter dem Slogan "Denner − was suscht?