3. Am 26. Januar 2011 reichten die Gesuchsgegnerinnen die Massnahmenantwort ein, wobei sie neben der kostenfälligen Abweisung des Massnahmengesuchs u.a. die "superprovisorische" Aufhebung der mit Verfügung vom 10. Januar 2011, Dispositiv Ziff. 1-3 angeordneten superprovisorischen Massnahmen beantragten. Die Gesuchstellerinnen erstatteten die Massnahmenreplik am 17. Februar 2011, wobei sie an ihren Anträgen gemäss Gesuch festhielten. 4. Mit Entscheid vom 4. März 2011 verfügte der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen, dass das Gesuch um Anordnung eines Verbots, die Kapseln Denner Espresso Milano, Denner Ethiopian Dream, Denner Indian Summer und Denner Dolce