Entscheid Handelsgericht, 30.06.2011 Art. 265 ZPO (SR 272) und Art. 107 BGG (SR 173.110). Am 4. März 2011 wies der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen ein Gesuch um Verfügung eines vorsorglichen Verbots des Verkaufs von Kaffekapseln ab und hob gleichzeitig das zuvor am 10. Januar 2011 superprovisorisch verfügte Verkaufsverbot auf. Mit Entscheid vom 28. Juni 2011 hob das Bundesgericht den Entscheid vom 4. März 2011 auf und wies die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Die Begründung des bundesgerichtlichen Entscheides steht aus.