Entscheid HG 2011 10-HGP (2) 22 5. Die Gerichtskosten von Fr. 15'000.-- bezahlen die Gesuchstellerinnen unter solidarischer Haftbarkeit zu 2/3 und die Gesuchsgegnerin 1 zu 1/3. Den Gesuchstellerinnen wird der Kostenvorschuss von Fr. 15'000.-- angerechnet und es wird ihnen für den Betrag von Fr. 5'000.-- der Rückgriff auf die Gesuchsgegnerin 1 eingeräumt. 6. Die Gesuchstellerinnen haben unter solidarischer Haftbarkeit die Gesuchsgegnerinnen mit Fr. 14'000.-- zu entschädigen.