Diese Erklärung werde freiwillig und vorbehaltlos abgegeben und gelte auch für den Fall, dass das Verbot gemäss Ziff. 1 der superprovisorischen Verfügung wieder aufgehoben werde und es der Denner wieder gestattet werden sollte, in Kaffeekapseln portionierten Kaffee anzubieten (bekl.act. 10). Die Gesuchsgegnerinnen machten geltend, nachdem sich die Gesuchsgegnerin 1 verpflichtet habe, die beanstandete Wer- Entscheid HG 2011 10-HGP (2) 16