suchstellerin 1 hinterlegten Kapsel technisch notwendig insbesondere in Bezug auf die Kompatibilität mit Nespresso-Maschinen und daher nach Art. 2 lit. b MSchG nicht schutzfähig, dann kann sie auch nicht nachträglich Schutz infolge Verkehrsdurchsetzung erlangen. Während ein nach Art. 2 lit. a MSchG ursprünglich nicht schutzfähiges Zeichen nachträglich infolge Verkehrsdurchsetzung Schutz erlangen kann, ist dies bei einem Zeichen, das nach Art. 2 lit. b MSchG schutzunfähig ist, nicht möglich. Hier gilt, dass das, was nach Art. 2 lit. b MSchG schutzunfähig ist, für immer schutzunfähig bleibt (MSchG-David, 2. Aufl., Basel 1999, Art. 2 N 48; M. Streuli/Youssef, a.a.O., S. 60;