18, 19), aus, dass der Kapselhalter und die Kapsel derart zusammen wirken, dass die Abdichtung bei der Extraktion aufrecht erhalten wird. Damit ist die Behauptung der Gesuchstellerinnen, die Einpassung in den Kapselkäfig bedeute nicht zwingend, dass die Kapsel dieselbe Form/Geometrie aufweisen müsse, nicht genügend glaubhaft gemacht.