ausserordentlich stark eingeschränkt wird. Die Gesuchstellerinnen nennen als Formvariante eine Kapsel, bei welcher der obere und untere Rand die gleichen Durchmesser wie die Nespresso-Kapseln aufweisen, jedoch die Konizität nicht linear ist, sondern bogenförmig, d.h. in Form einer Damentaille, was bedeutet, dass das Volumen der Kapsel um rund 20% reduziert wird. Die Gesuchsgegnerinnen führen unter Hinweis auf EP 0512470 B1 der Gesuchstellerinnen, welches "das Grundkonzept bezüglich der Nespresso-Kapsel" zum Gegenstand hat (bekl.act. 18, 19), aus, dass der Kapselhalter und die Kapsel derart zusammen wirken, dass die Abdichtung bei der Extraktion aufrecht erhalten wird.