Die Kaffeekapsel werde im Sitz durch einen Halter festgehalten, wobei die Konizität des Sitzes der Konizität des Korpus der Kaffeekapsel entspreche, d.h. die Form der Kaffeekapsel bzw. deren Konizität sei dadurch vorgegeben, dass sie in den Sitz in der Kaffeemaschine passe. Die Gesuchstellerinnen führen zwar in diesem Zusammenhang nachvollziehbar aus, dass die Einpassung in den Kapselkäfig (Sitz der Nespresso-Maschine) nicht zwingend bedeute, dass die Kapsel dieselbe Form/Geometrie aufweisen müsse, da es genüge, wenn die Kapsel an drei definierten Punkten fixiert werde.