Die Gesuchsgegnerinnen wenden nämlich dagegen ein, dass das Formmerkmal des Flanschs technisch durch die Notwendigkeit bedingt ist, den Deckel auf ein dünnes Material, aus welchem die Kapsel hergestellt ist, zu fixieren. Ferner dient der Flansch, wie die Gesuchsgegnerinnen ausführen, auch dazu, durch Einklemmen zwischen den beiden Brühkammerteilen eine Dichtung gegenüber der Aussenatmosphäre zu erzielen.