bb) In Bezug auf das Formmerkmal der Konizität der Kaffeekapseln führten die Gesuchsgegnerinnen unter Hinweis auf das abgelaufene CH-Patent Nr. 605293 der Gesuchstellerinnen bzw. ihrem deutschen Patent der DE OS 2752733 (bekl.act. 15) aus, dass mit der Konizität der Kaffeekapsel in einem bestimmten Winkel eine verbesserte Widerstandsfähigkeit gegen Verbeulen beim Perforieren erreicht wird.