c) Die Gesuchstellerinnen machten weiter geltend, selbst Kapseln, die in Nespresso- Maschinen passen, könnten so gestaltet werden, dass sie sich äusserlich deutlich von den Nespresso-Kapseln unterscheiden würden. Um dies zu begründen, reichten sie Abbildungen möglicher kompatibler Alternativformen von Kaffeekapseln ein (kläg.act. 25). Indem sie in diesem Zusammenhang insbesondere den Beweisantrag der Expertise stellen, gehen sie allerdings selber davon aus, dass die Grenzziehung in keiner Weise von vornherein klar ist, wie weit eine Kapsel eines Drittanbieters von einer Nespresso- Kapsel verschieden sein und trotzdem noch in den Nespresso-Maschinen eingesetzt werden kann.