2. Die Rechtsbegehren Ziff. 1 bis 4 gemäss Stellungnahme der Gesuchsgegnerinnen seien abzuweisen. 3. Unter solidarischen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerinnen. Entscheid HG 2011 10-HGP (2) 5 Rechtsbegehren der Gesuchsgegnerinnen: 1. Es sei das Massnahmegesuch der Gesuchstellerinnen vollumfänglich abzuweisen.