Kaffee anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben oder sonstwie in Verkehr zu bringen, zu exportieren oder zu diesem Zweck zu lagern und/oder zu solchen Handlungen Dritter anzustiften, bei ihnen mitzuwirken oder ihre Begehung zu begünstigen oder zu erleichtern. 3. Es seien die Massnahmen gemäss Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2 ohne weitere vorherige Anhörung der Gesuchsgegnerinnen superprovisorisch anzuordnen. 4. Unter solidarischer Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gesuchsgegnerinnen. b) gemäss Massnahmereplik 1. Das Massnahmegesuch der Gesuchstellerinnen sei gutzuheissen.