a) Art. 79c SVG wurde im Zuge der Übernahme der EG-Besucherschutz-Richtlinie (Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Mai 2000) am 4. Oktober 2002 ins SVG übernommen und am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt (vgl. BBI 2002, 4397 ff.). In der EG-Besucherschutz-Richtlinie wird in der Erwägung 19 ausgeführt, dass dem Geschädigten vom Versicherungsunternehmen Zinsen bezahlt werden sollten, wenn innert der vorgesehen First von drei Monaten keine Entschädigungsangebot der Versicherungsunternehmung vorliege.