Bei der Bemessung der Haftungsquote ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsgefahr im vorliegenden Fall nicht auf der Geschwindigkeit und der Masse des Fahrzeuges basiert, sondern nur auf der Masse des Lieferwagens. Wesentlich ins Gewicht fällt jedoch, dass der Lieferwagen je zur Hälfte auf der Strasse und dem Trottoir stand. Diese Art des Anhaltens stellt, unabhängig von einem allfälligen Abstand zu einer durchgezogenen Längslinie, eine nicht unerhebliche Gefahr für nachfolgende Fahrzeuge dar. Insbesondere Radfahrer werden dadurch gefährdet.