Aufgrund der Aktenlage, namentlich der Fotos und der Zeugenaussage von P, ist erstellt, dass der Radfahrer den Lieferwagen problemlos hätte links überholen können. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum der Radfahrer, wenn er dies nicht wollte, nicht einfach hinter dem stillstehenden Lieferwagen angehalten hat, bis dieser sich wieder in den Verkehr eingeordnet hatte. Es gibt auch nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür, dass der Radfahrer durch andere Fahrzeuge bedrängt wurde, ein Ausweichmanöver einleitete oder sein Fahrrad vor der Kollision noch abbremste. Das Verhalten des Radfahrers kann nur damit erklärt werden, dass er die nötige Aufmerksamkeit im Verkehr vermissen liess.