Gemäss Aussage der nachfolgenden Lenkerin B handelte es sich dabei um einen Abstand von ca. 35-40 Metern. Polizeimeister N, der den Unfallort gesehen und die beiden Zeuginnen befragt hatte, hielt im Rapport ausdrücklich fest, der Radfahrer habe mit seinem Fahrrad genügend Platz gehabt, um am stillstehenden Fahrzeug vorbeizufahren.