7, S. 2, oben). Auf den Fotos ist ersichtlich, dass für ein Fahrrad genügend Platz blieb, um den Lieferwagen problemlos passieren zu können, ohne vom Gegenverkehr beeinträchtigt zu werden bzw. nahe an die ununterbrochene Längslinie zu geraten. Auf der Fahrbahn des Radfahrers herrschte zudem wenig Verkehr (Aussage von P, kläg.act. 7, S. 7 unten) und die nachfolgenden Fahrzeuge hielten einen angemessenen Abstand (Aussage von P, gemäss Polizeirapport, kläg.act. 4, S. 4, unten). Gemäss Aussage der nachfolgenden Lenkerin B handelte es sich dabei um einen Abstand von ca. 35-40 Metern.