Mit Strafbescheid vom 5. Dezember 2007 sprach die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen den Radfahrer wegen Verursachens eines Verkehrsunfalles zufolge mangelnder Aufmerksamkeit der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig. Aufgrund der tragischen Unfallfolgen und des geringen Verschuldens sah die Staatsanwaltschaft jedoch von einer Bestrafung des Radfahrers ab (kläg.act. 10). Die Klägerinnen forderten von der Beklagten die Heilungskosten des Radfahrers, welche sie übernommen hatten, zurück. Die Beklagte bestritt ihre Haftung.