Dabei beabsichtigte er, sich wieder in den Verkehr einzuordnen und weiterzufahren, sobald sein Neffe ausgestiegen war. Zur selben Zeit fuhr Z (folgend: Radfahrer), welcher bei den Klägerinnen eine obligatorische Krankenversicherung und eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen hatte, mit seinem Fahrrad auf der gleichen Strasse ebenfalls in Richtung Stadtzentrum und kollidierte mit dem Heck des stillstehenden Lieferwagens. Beim Aufprall zerbrach am © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte