1. Am 13. Juni 2007 um ca. 17:55 Uhr lenkte V (folgend: Fahrzeuglenker) einen Lieferwagen, für den bei der Beklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, in Richtung Stadtzentrum. Er fuhr mit den rechten Reifen auf das Trottoir und hielt an, um seinen Neffen aussteigen zu lassen. Dabei beabsichtigte er, sich wieder in den Verkehr einzuordnen und weiterzufahren, sobald sein Neffe ausgestiegen war.