© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gesellschafter aus der W. S. GmbH auszuschliessen ist. Die Ausschlussklage wirkt konstitutiv ex nunc, d.h. der Ausschluss wird erst mit dem vollstreckbaren richterlichen Urteil und gegenüber jedermann wirksam (BSK OR II-Stäubli, Art. 823 N 6).