Ferner habe der Beklagte, der früher als Treuhänder tätig gewesen sei, in erheblichem Masse Gelder von Mandanten (auch von der Klägerin) unterschlagen. Er habe sich, als schon strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn angestrengt worden waren, in den ostasiatischen Raum abgesetzt. Seither fehle von ihm jede Spur.